Satzung to the floor e.V.

§ 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr


§ 2 Zweck des Vereins

a) der Erleichterung von Zugang zu Tanzkultur,

b) der Verbesserung des Angebots an Tanzkultur und

c) der Förderung von individueller und kreativer Entwicklung.

a) regelmäßige und unregelmäßige Kulturveranstaltungen, kulturelle Bildungsangebote, Festivals, Konferenzen und

b) Austausch zwischen Künstler*innen, Kulturschaffenden und Teilnehmer*innen auf nationaler und internationaler Ebene.


§ 3 Gemeinnützigkeit des Vereins

§ 4 Mitgliedschaft

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

a) schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise schädigt oder 

b) mehr als drei Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses die Rückstände nicht eingezahlt hat. 

§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 7 Mitgliedsbeiträge

§ 8 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 9 Vorstand

§ 10 Aufgaben des Vorstands

a) die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung,

b) die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung, 

c) die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Anfertigung des Jahresberichts, 

d) die Aufnahme neuer Mitglieder.

§ 11 Bestellung des Vorstands

§ 12 Beratung und Beschlussfassung des Vorstands

a) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. 

b) Beschlüsse benötigen eine einfache Mehrheit der Anwesenden.

§ 13 Aufgaben der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten: 

§ 14 Einberufung der Mitgliederversammlung

a) Die Versammlung findet dann nach den Grundsätzen der geschlossenen Benutzergruppe statt. Die Einladung zu der Online-Versammlung erfolgt per E-Mail. Sie enthält neben der Tagesordnung auch die Internetadresse und die Zugangsdaten zur Online-Versammlung. Die Mitglieder verpflichten sich, diese Daten nicht an Dritte, die nicht Vereinsmitglied sind, weiterzugeben.

b) Das jeweils nur für die aktuelle Versammlung gültige Zugangswort wird mit einer gesonderten E-Mail unmittelbar vor der Versammlung, maximal 3 Stunden davor, bekannt gegeben. Ausreichend ist dabei die ordnungsgemäße Absendung der E-Mail an die letzte dem Vorstand bekannt gegebene E-Mail-Adresse des jeweiligen Mitglieds. Sämtliche Mitglieder sind verpflichtet, das Zugangswort keinem Dritten zugänglich zu machen und unter strengem Verschluss zu halten.

c) Die Stimmabgabe erfolgt hierbei über ein online-Formular oder ein eindeutiges digitales oder reales Handzeichen

§ 15 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

a) bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitz und 

b) bei dessen Verhinderung von einer durch die Mitgliederversammlung zu wählenden Versammlungsleitung geleitet.

a) Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt

b) Kann bei Wahlen keine Kandidat*in die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder auf sich vereinen, ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat; zwischen mehreren Kandidat*innen ist eine Stichwahl durchzuführen. 

c) Beschlüsse über eine Änderung der Satzung bedürfen der Mehrheit von drei Vierteln, der Beschluss über die Änderung des Zwecks oder die Auflösung des Vereins der Zustimmung von neun Zehnteln der anwesenden Mitglieder.

§ 16 Auflösung des Vereins, Beendigung aus anderen Gründen, Wegfall steuerbegünstigter Zwecke



Berlin, 18.05.2024